"HAINBURG" MORGEN-
UMWELT UND DEMOKRATIEPOLITIK FÜR DIE ZUKUNFT

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"HAINBURGER ERKLÄRUNG"
30 Jahre Hainburg
8.12.2014

 

PRÄAMBEL

Im Jahr 1984 ist es dank der Anstrengungen zahlreicher Umwelt- und NaturschützerInnen, Österreicherinnen und Österreicher gelungen, den Bau des geplanten Donaukraftwerkes bei Hainburg abzuwenden und dieses (neben der Wachau) letzte Stück frei fließende Donau und ihre Auen zu erhalten.
1996 wurden die Donau-Auen zum Nationalpark erhoben. Nicht gesichert ist allerdings die Zukunftsfähigkeit des von menschlichen Eingriffen beeinträchtigten Ökosystems von Fluss und Au. So ist auch die Gesamtheit der Donau-March-Thaya-Auen nicht geschützt - wie auch die wesentlichsten umwelt-, und demokratiepolitischen Weichenstellungen weiterhin auf ihre Umsetzung warten. Es dürfen nicht erneut 30 Jahre verspielt werden, bevor die dringendsten Maßnahmen ergriffen werden. In längstens sechs Jahren müssen die wichtigsten Umsetzungen erfolgt sein:

Zustand 2020 - regional:

Ø Der Nationalpark Donau-Auen ist auf die vorgesehene Fläche von 11.500 ha ausgeweitet.
Ø Die March-Thaya-Auen haben einen stärkeren und wirksameren rechtlichen Schutz erhalten.
Ø Die Eintiefung der Donausohle ist kein Akutproblem mehr. Sofortmaßnahmen mit zusätzlichen Geschiebezugaben sind in Umsetzung. Die Verursacher werden für die erforderlichen Beiträge herangezogen.


· Die Verbund-Gesellschaft kompensiert die Wirkung ihrer Staustufe Wien-Freudenau vollständig, ohne das Problem aus seiner "Erhaltungsstrecke" herauszuverlagern.
· Die Republik Österreich und ihre Wasserstraßengesellschaft haben ihre Baggerpolitik geändert, minimieren Eingriffe und haben den vollen Ausgleich für die verbleibenden Baggerungen geschaffen.
· Maßnahmen zum Ausgleich historischer, auf Baggerungen und rückschreitende Erosion von der Unterliegerstrecke zurückzuführender Verluste, sind ebenso angelaufen, wie der Rückbau von Regulierungen.



Ø Maßnahmen gegen die Verschlammung der Au mit Feinsediment aus den Stauräumen der Donaukraftwerke sind in Umsetzung.


· Die Donaukraftwerksbetreiber sind bei den Wehrbetriebsordnungen und in den Stauräumen zur Hintanhaltung der Feinsedimentbelastung aktiv geworden.
· Renaturierungen in der Nationalparkstrecke erleichtern den Abtransport der Ablagerungen durch natürliche Erosionsvorgänge.


Ø Ein "Rahmenplan Donaustromlandschaft Wien-Bratislava" ist beschlossen und an die Stelle des Flussbaulichen Gesamtprojektes getreten. Mehrere Naturversuche zur mittelfristigen Systemoptimierung sind in Umsetzung bzw. in Vorbereitung.
Ø Das NÖ Nationalparkgesetz wird auch betreffend Ausnahmebewilligungen gesetzeskonform angewendet.
Ø Naturschutzverfahren finden unter Öffentlichkeitsbeteiligung mit Parteistellung und Rechtsschutz statt. Die "Brezovsky-Methode", einen Naturschutzbescheid zu erteilen, gehört der Vergangenheit an.

Zustand 2020 - überregional:

Ø Die Republik Österreich hat nach dem Jahr 2014 erstmals seit Eingehen der Kyoto-Verpflichtung (ohne Zertifikate zu Hilfe zu nehmen) nun tatsächlich Treibhausgasemissionen reduziert, das Ausgangsniveau (1990) unterschritten und das Kyoto-Ziel erreicht. Schritte zu einer weiteren und beständigen Emissionsreduktion sind im Laufen.
Ø Weitere Meilensteine zur Energiewende sind auf dem Weg.


· Die Energiewende ist mehr als nur eine Stromwende und hat die "Kraftwerksdiskussion" hinter sich gelassen.
· Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und der Investitionen liegt in der Reduktion des Verbrauches bei Gesamtenergie und Strom.
· Der Wasserkraft-Wunderglaube ist Realismus gewichen, wertvolle Gewässerabschnitte bleiben gesichert. Auch Tirol, im Jahr 2014 noch Brennpunkt der Auseinandersetzung, bildet hier keine Ausnahme.
· "Neue Erneuerbare" ergänzen verstärkt den Energiemix.


Ø Energiewende braucht Verkehrswende.


· Es werden keine weiteren Schuldenmilliarden in landschafts- und bödenfressende Autobahnen investiert (insbesondere in jene durch Donau- und March-Auen geplanten).
· Klimapolitisch schädliche Förderungen des Straßenverkehrs sind gestrichen.
· Meilensteine zu einer flächendeckenden Versorgung mit öffentlichem Verkehr und zu Verbesserungen für Elektromobilität, RadfahrerInnen und FußgängerInnen sind umgesetzt.
· Neue Raumplanungsinstrumente und geänderter Finanzausgleich wirken der verkehrsfördernden Zersiedelung entgegen.


Ø Die Republik Österreich bekennt sich zur Abkehr von einer überholten "Wachsdummspolitik" und macht Politik für Menschen und nicht für Banken und Geldwirtschaft.
Ø Mehr direkte Demokratie ist implementiert.
Ø Ein Durchbruch für Transparenz, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz ist erzielt.


· Das Amtsgeheimnis ist wirksam abgeschafft.
· Die Aarhus-Konvention ist vollständig umgesetzt, Umweltorganisationen haben auch in bereichsspezifischen Umweltverfahren (Naturschutz, Wasserrecht, etc.) sowie im UVP-Feststellungsverfahren Antragsrechte, Parteistellung und Beschwerdemöglichkeit.
· Umweltverfahren werden ergebnisoffen durchgeführt.
· Umweltengagierte werden nicht mehr wegen ihres Einsatzes für die Umwelt mit Schadenersatzforderungen bedroht.

 

Die Unterzeichneten fordern die österreichische Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die obigen Forderungen aufgegriffen und umgesetzt werden, um damit Österreich zum Vorreiter für Umwelt und Klimaschutz und eine umweltverträgliche Energiewende zu machen.

 

 


Dr. Gerhard Heilingbrunner, Doris Holler-Bruckner, Prof. Bernd Lötsch,
Freda Meissner-Blau Wolfgang Rehm, Günter Schobesberger

 


 

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