Im Jahr
1984 ist es dank der Anstrengungen zahlreicher Umwelt- und NaturschützerInnen,
Österreicherinnen und Österreicher gelungen, den Bau des geplanten
Donaukraftwerkes bei Hainburg abzuwenden und dieses (neben der Wachau)
letzte Stück frei fließende Donau und ihre Auen zu erhalten.
1996 wurden die Donau-Auen zum Nationalpark erhoben. Nicht gesichert
ist allerdings die Zukunftsfähigkeit des von menschlichen Eingriffen
beeinträchtigten Ökosystems von Fluss und Au. So ist auch
die Gesamtheit der Donau-March-Thaya-Auen nicht geschützt - wie
auch die wesentlichsten umwelt-, und demokratiepolitischen Weichenstellungen
weiterhin auf ihre Umsetzung warten. Es dürfen nicht erneut 30
Jahre verspielt werden, bevor die dringendsten Maßnahmen ergriffen
werden. In längstens sechs Jahren müssen die wichtigsten Umsetzungen
erfolgt sein:
Ø
Der Nationalpark Donau-Auen ist auf die vorgesehene Fläche von
11.500 ha ausgeweitet.
Ø Die March-Thaya-Auen haben einen stärkeren und wirksameren
rechtlichen Schutz erhalten.
Ø Die Eintiefung der Donausohle ist kein Akutproblem mehr. Sofortmaßnahmen
mit zusätzlichen Geschiebezugaben sind in Umsetzung. Die Verursacher
werden für die erforderlichen Beiträge herangezogen.
· Die Verbund-Gesellschaft kompensiert die Wirkung ihrer Staustufe
Wien-Freudenau vollständig, ohne das Problem aus seiner "Erhaltungsstrecke"
herauszuverlagern.
· Die Republik Österreich und ihre Wasserstraßengesellschaft
haben ihre Baggerpolitik geändert, minimieren Eingriffe und haben
den vollen Ausgleich für die verbleibenden Baggerungen geschaffen.
· Maßnahmen zum Ausgleich historischer, auf Baggerungen
und rückschreitende Erosion von der Unterliegerstrecke zurückzuführender
Verluste, sind ebenso angelaufen, wie der Rückbau von Regulierungen.
Ø Maßnahmen gegen die Verschlammung der Au mit Feinsediment
aus den Stauräumen der Donaukraftwerke sind in Umsetzung.
· Die Donaukraftwerksbetreiber sind bei den Wehrbetriebsordnungen
und in den Stauräumen zur Hintanhaltung der Feinsedimentbelastung
aktiv geworden.
· Renaturierungen in der Nationalparkstrecke erleichtern den
Abtransport der Ablagerungen durch natürliche Erosionsvorgänge.
Ø Ein "Rahmenplan Donaustromlandschaft Wien-Bratislava"
ist beschlossen und an die Stelle des Flussbaulichen Gesamtprojektes
getreten. Mehrere Naturversuche zur mittelfristigen Systemoptimierung
sind in Umsetzung bzw. in Vorbereitung.
Ø Das NÖ Nationalparkgesetz wird auch betreffend Ausnahmebewilligungen
gesetzeskonform angewendet.
Ø Naturschutzverfahren finden unter Öffentlichkeitsbeteiligung
mit Parteistellung und Rechtsschutz statt. Die "Brezovsky-Methode",
einen Naturschutzbescheid zu erteilen, gehört der Vergangenheit
an.
Ø
Die Republik Österreich hat nach dem Jahr 2014 erstmals seit Eingehen
der Kyoto-Verpflichtung (ohne Zertifikate zu Hilfe zu nehmen) nun tatsächlich
Treibhausgasemissionen reduziert, das Ausgangsniveau (1990) unterschritten
und das Kyoto-Ziel erreicht. Schritte zu einer weiteren und beständigen
Emissionsreduktion sind im Laufen.
Ø Weitere Meilensteine zur Energiewende sind auf dem Weg.
· Die Energiewende ist mehr als nur eine Stromwende und hat
die "Kraftwerksdiskussion" hinter sich gelassen.
· Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und der Investitionen
liegt in der Reduktion des Verbrauches bei Gesamtenergie und Strom.
· Der Wasserkraft-Wunderglaube ist Realismus gewichen, wertvolle
Gewässerabschnitte bleiben gesichert. Auch Tirol, im Jahr 2014
noch Brennpunkt der Auseinandersetzung, bildet hier keine Ausnahme.
· "Neue Erneuerbare" ergänzen verstärkt
den Energiemix.
Ø Energiewende braucht Verkehrswende.
· Es werden keine weiteren Schuldenmilliarden in landschafts-
und bödenfressende Autobahnen investiert (insbesondere in jene
durch Donau- und March-Auen geplanten).
· Klimapolitisch schädliche Förderungen des Straßenverkehrs
sind gestrichen.
· Meilensteine zu einer flächendeckenden Versorgung mit
öffentlichem Verkehr und zu Verbesserungen für Elektromobilität,
RadfahrerInnen und FußgängerInnen sind umgesetzt.
· Neue Raumplanungsinstrumente und geänderter Finanzausgleich
wirken der verkehrsfördernden Zersiedelung entgegen.
Ø Die Republik Österreich bekennt sich zur Abkehr von einer
überholten "Wachsdummspolitik" und macht Politik für
Menschen und nicht für Banken und Geldwirtschaft.
Ø Mehr direkte Demokratie ist implementiert.
Ø Ein Durchbruch für Transparenz, Öffentlichkeitsbeteiligung
und Rechtsschutz ist erzielt.
· Das Amtsgeheimnis ist wirksam abgeschafft.
· Die Aarhus-Konvention ist vollständig umgesetzt, Umweltorganisationen
haben auch in bereichsspezifischen Umweltverfahren (Naturschutz, Wasserrecht,
etc.) sowie im UVP-Feststellungsverfahren Antragsrechte, Parteistellung
und Beschwerdemöglichkeit.
· Umweltverfahren werden ergebnisoffen durchgeführt.
· Umweltengagierte werden nicht mehr wegen ihres Einsatzes
für die Umwelt mit Schadenersatzforderungen bedroht.
Die Unterzeichneten
fordern die österreichische Bundesregierung auf, dafür Sorge
zu tragen, dass die obigen Forderungen aufgegriffen und umgesetzt werden,
um damit Österreich zum Vorreiter für Umwelt und Klimaschutz
und eine umweltverträgliche Energiewende zu machen.
Dr. Gerhard Heilingbrunner, Doris Holler-Bruckner, Prof. Bernd Lötsch,
Freda
Meissner-Blau Wolfgang Rehm, Günter Schobesberger